AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EDVA GmbH

1. Allgemeines

Sämtliche Lieferungen und (Kundendienst-) Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen – insbesondere widersprechende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen – sowie Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der EDVA GmbH. Die Angestellten der EDVA GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2. Angebot / Vertragsgegenstand / Vertragsabschluss

Unsere Angebote einschließlich der Angebote auf unserer Webseite sind hinsichtlich der Leistungen, Menge und Nebenleistungen freibleibend, falls sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Das Angebot hinsichtlich der Liefermenge beschränkt sich auf den Vorrat im Sinne einer individualvertraglich beschränkten Gattungsschuld. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten und sind im Rahmen des Zumutbaren durch den Vertragspartner hinzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Webseite ist die EDVA GmbH zum Rücktritt berechtigt. Die EDVA GmbH verpflichtet sich, den Kunden bei der Nichtverfügbarkeit eines Artikels unverzüglich zu informieren. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe von automatisierten Datenverarbeitungsanlagen.

3. Lieferfristen und Termine

3.1 Soweit die EDVA GmbH nicht ausdrücklich eine Lieferzeit vereinbart, gelten alle Angaben anhand der bei Bestellung bekannten Verhältnisse nur annähernd, die Lieferzeitangabe erfolgt nach bestem Wissen, aber unverbindlich.

3.2 Die EDVA GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen in dem Kunden zumutbarem Umfang jederzeit berechtigt; die Zahlungsfristen in Ziff. 4 gelten entsprechend.

3.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche der EDVA GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei Zulieferern eintreten, hat die EDVA GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen die EDVA GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder – soweit die Verzögerung nicht auf Streik oder Aussperrung beruht – wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, so ist der Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die EDVA GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
Treten Behinderungen ein, wird die EDVA GmbH den Vertragspartner benachrichtigen.

3.4 Die Warenversendung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Wünscht dieser eine besondere Versandart, gehen Mehrkosten zu seinen Lasten. Für Beschädigung und Verlust während des Transportes haftet die EDVA GmbH nicht. Kosten für Selbstabholung werden nicht vergütet. Die Versicherung des Transportgutes erfolgt nur, wenn dies besonders vereinbart ist, und auch dann nur auf Kosten des Vertragspartners.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO entsprechend der Angabe in unseren Angeboten und Rechnungen zuzüglich Mehrwertsteuer in der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung maßgeblichen Höhe. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unfrei Versendungsort.

4.2 Unsere Rechnungen sind innerhalb 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig, zahlbar in EURO – entsprechend der Angabe auf der Rechnung – ohne jeden Abzug. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.3 Bei Erstgeschäften und Neukunden ist die EDVA GmbH berechtigt, ohne weiteren Nachweis, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. § 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz p.a. zu berechnen. Die EDVA GmbH ist berechtigt, Kreditinformationen (Bank- und Wirtschaftsauskünfte, etc.) über ihre Kunden, auch vor Vertragsabschluss, einzuholen. Werden der EDVA GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, wird insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein, so ist die EDVA GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. Die EDVA GmbH ist außerdem berechtigt, auch hinsichtlich bereits bestätigter Bestellungen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn auf Grund des bisherigen Zahlungsverhaltens des Kunden oder der überdurchschnittlichen Höhe der Bestellung im Verhältnis zum jeweils bisherigen Geschäftsumfang mit der EDVA GmbH zu befürchten ist, dass der Kunde den Kaufpreis nicht entsprechend den mit der EDVA GmbH getroffenen Vereinbarungen zahlen wird.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, falls notwendig, der EDVA GmbH zu den vereinbarten Kundendienstterminen freien Zugang zu den Geräten sowie ungehinderten Zugriff auf die zugehörigen Diagnose-, Anwendungsprogramme, Dokumentationen, etc. zu gewähren.
5.2 Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunde die daraus der EDVA GmbH entstandenen Kosten.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr (Sach- und Preisgefahr) geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von der EDVA GmbH ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Falls der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder ohne Verschulden von der EDVA GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die EDVA GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung.

7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die EDVA GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware im Werte der fälligen Forderungen zur Sicherung an sich zu nehmen, ohne dass darin ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Nach Rücknahme ist die EDVA GmbH zur Verwertung der Ware berechtigt. Der Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten ist auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners anzurechnen. Der Vertragspartner hat die EDVA GmbH unverzüglich schriftlich von Pfändungsversuchen oder anderen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware zu unterrichten, damit die EDVA GmbH Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Unterbleibt die Benachrichtigung schuldhaft, so ist die EDVA GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Pfändungsversuchen hat der Vertragspartner unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum von der EDVA GmbH zu widersprechen.

8. Zahlung

Übermittlung: Es steht der EDVA GmbH frei, über die Übermittlung von Rechnungen und Gutschriften auch elektronische Medien (z.B. E-Mail) einzusetzen.

9. Rücktritt

Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist die EDVA GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist die EDVA GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Übrigen gelten die Allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

10. Gewährleistung

10.1 Für Mängel und das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften haftet die EDVA GmbH ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen:
Der Vertragspartner hat die Ware nach Lieferung unverzüglich auf offenkundige Mengenabweichungen oder Fehler zu untersuchen und solche Fehler und bei Feststellung aller anderen Mängel unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, so kann der Vertragspartner aus dem Fehler keine Gewährleistungsrechte mehr herleiten.

10.2 Liegt ein rechtzeitig gerügter Mangel vor, so ist die EDVA GmbH nach eigener Wahl berechtigt, den gelieferten Gegenstand nachzubessern oder Ersatz dafür anzubieten.

10.3 Für Datenverluste bei Reparaturversuchen haftet die EDVA GmbH nicht. Erst wenn diese Gewährleistungshandlungen endgültig fehlgeschlagen sind, kann der Vertragspartner Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Auf Schadenersatz haftet die EDVA GmbH nur, wenn den gelieferten Gegenständen zum Zeitpunkt der Übergabe eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Bezugnahme auf Normen oder Regelwerke beinhaltet keine Zusicherung bestimmter Leistungsinhalte.

11. Schadensersatzansprüche/Haftung

11.1 Neben der Mängelgewährleistung haftet die EDVA GmbH aus allen anderen Rechtsgründen – auch aus vorvertraglichem Verschulden – auf Schadenersatz nur bei eigenem Vorsatz, grobem Verschulden oder schwerwiegendem Organisationsverschulden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter.

11.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge eigener leichter Fahrlässigkeit oder grob fahrlässigen Verhaltens von Erfüllungsgehilfen haftet die EDVA GmbH dem Grunde nach ebenfalls.

11.3 Im Falle des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft des Liefergegenstandes haften wir abweichend von den vorstehenden Bedingungen für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. §§ 463, 480 Abs.2 BGB.

11.4 Für die Vernichtung von Daten haftet die EDVA GmbH im Falle von grober Fahrlässigkeit nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten auf Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

12. Datenschutz

12.1 Der Kunde ermächtigt die EDVA GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. Dazu gehören zum einen nicht personenbezogene Daten, wie z.B. Firma, Adresse, benötigte handels- und steuerrechtliche Angaben zum Unternehmen, technische Basisdaten für die Installation von Hard- und Software und ihrer technischen Umgebung sowie Inhalte von Supportanfragen und deren Lösung.
Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) teilt die EDVA GmbH mit, dass darüber hinaus im Kontext der Unternehmensstammdaten sowie der Aufzeichnung der von Kunden gestellten Supportanfragen und deren Lösung ggf. auch personenbezogene Daten gespeichert werden.
Die EDVA GmbH wird gemäß § 34 BDSG unentgeltlich Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten erteilen. Auskunftsbegehren sind an info@edva.de zu richten.
Der Kunde hat neben dem Recht auf Auskunft auch ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung oder Kündigung ausgenommen sind Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke.

12.2 Die EDVA GmbH speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und evtl. Reklamationen. Ferner ist die EDVA GmbH berechtigt, die E-Mail-Adresse des Kunden für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und für E-Mail-Werbung zu nutzen.

12.3 Die EDVA GmbH gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

12.4 Die EDVA GmbH wird nicht allgemein bekannte Informationen und Daten, die ihr im Rahmen der Durchführung des Supports zur Kenntnis gelangen und vom Kunden entsprechen gekennzeichnet sind, vertraulich behandeln. Die Mitarbeiter der EDVA GmbH sind gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet. Im Übrigen ist der Kunde verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.

12.5 Unsere Website www.edva.de benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die IP-Anonymisierung ist auf dieser Website aktiv. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen.

Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren:
http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Alternativ zum Browser-Add-On oder innerhalb von Browsern auf mobilen Geräten, klicken Sie bitte diesen Link, um die Erfassung durch Google Analytics innerhalb dieser Website zukünftig zu verhindern (das Opt Out funktioniert nur in dem Browser und nur für diese Domain). Dabei wird ein Opt-Out-Cookie auf Ihrem Gerät abgelegt. Löschen Sie Ihre Cookies in diesem Browser, müssen Sie diesen Link erneut klicken.

13. Erfüllungsort/Gerichtsstand, Rechtsordnung

13.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Leipzig.

13.2 Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehende Ansprüche ist Leipzig, sofern der Kunde Vollkaufmann ist. Die EDVA GmbH ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-)Sitz oder Aufenthaltsort des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen.

13.3 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der Geltung des UN-Kaufrechts.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.