Datenübermittlung über das Telemodul DÜ Rechnungswesen – Einstellung zum 30.09.2022

Umsatzsteuerliche Werte können nur noch bis 30. September 2022 über das Telemodul DÜ Rechnungswesen an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Nutzer müssen sich jetzt für einen anderen Übermittlungsweg entscheiden und rechtzeitig umsteigen.
Alles rund um die Abkündigung des Telemoduls:

DATEV unterstützt bisher zwei Verfahren zur Übermittlung der UStVA bzw. der USt 1/11 an die Finanzverwaltung:

  • Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum
  • Übermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen

Zum 31.05.2022 bzw. 30.09.2022 stellt DATEV die Wartung, Service und Auslieferung für das Telemodul DÜ Rechnungswesen ein. Die elektronische Übermittlung von UStVA, USt1/11 und konsolidierte UStVA bzw. USt1/11 an die Finanzverwaltung über das Telemodul DÜ Rechnungswesen ist dann nicht mehr möglich.

Der konkrete Abkündigungstermin ist abhängig vom eingesetzten DATEV-Rechnungswesen-Programm.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.datev.de/tm