Einstellung Telemodul DÜ Rechnungswesen – jetzt umsteigen

Zum 31.05.2022 bzw. 30.09.2022 stellt DATEV Wartung, Service und Auslieferung für das Telemodul DÜ Rechnungswesen ein. Die elektronische Übermittlung von UStVA, USt1/11 und konsolidierte UStVA bzw. USt1/11 an die Finanzverwaltung über das Telemodul DÜ Rechnungswesen ist dann nicht mehr möglich. Der konkrete Abkündigungstermin ist abhängig vom eingesetzten DATEV-Rechnungswesen-Programm.

Grund für die Abkündigung ist, dass DATEV im Zuge ihrer Ausrichtung auf zukunftsorientierte Lösungen verstärkt auf Cloud-basierte Dienste über das DATEV-Rechenzentrum setzt. Deshalb hat DATEV die Datenübermittlungsverfahren auf den Prüfstand gestellt. Die Datenübermittlung über das Telemodul erfüllt die Anforderungen zukunftsorientierter Lösungen nicht mehr. Deshalb richtet DATEV den Fokus künftig ausschließlich auf die Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum.

Diesen Weg nutzt bereits die Mehrzahl der DATEV-Anwender, denn er vereint die meisten Sicherheits- und Komfortmerkmale. Da dieser Weg auch die beste Prozessunterstützung bietet, ist mit Blick auf die Zukunft ein reibungsloses Zusammenspiel mit den neu entstehenden Automatisierungsservices möglich.

Alternative Übermittlungsverfahren

DATEV empfiehlt Ihnen, zur Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an die Finanzverwaltung auf die Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum umzusteigen.

Direkte Übermittlung mit automatischer Authentifizierung über das DATEV-Rechenzentrum

Die Daten werden direkt aus dem DATEV-Rechnungswesen-Programm übermittelt, eine separate Authentifizierung entfällt und Sie können die Vorteile der DATEV-Cloud nutzen. Die Datenübermittlung ist verfügbar als Bestandteil der attraktiven IT-Service- und Sicherheitspauschale oder als Einzelleistung.